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Gesellschaft für Informatik
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Barrierefreiheit
Editorial 06 · 12 Min. Lesezeit
BFSG · Leitfaden mit 16 Video-FAQs
Anwendungsbereich, Ausnahmen, Umsetzung und laufende Kontrolle: 16 kompakte Video-Antworten zum BFSG für Online-Shops.
Kai Radanitsch – Informatiker & Managementberater
Mitglied der German UPA – Usability Professionals
Seit dem 28. Juni 2025 gelten für viele B2C-Onlineshops verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Für E-Commerce Manager geht es jetzt nicht um einzelne Accessibility-Tools, sondern um einen belastbaren Prozess aus Prüfung, Priorisierung, Umsetzung und laufender Kontrolle.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen. Dazu gehören grundsätzlich auch B2C-Onlineshops – selbst dann, wenn die angebotenen Produkte selbst nicht ausdrücklich im BFSG genannt sind.
Nach der Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sollte nicht nur der Checkout betrachtet werden. Die Anforderungen legen nahe, dass die gesamte Website oder App einschließlich Navigation, Formulare, Authentifizierung, Zahlungsfunktionen, Dokumente und eingebettete Inhalte einbezogen werden muss.
Reine B2B-Angebote fallen nicht unter die Definition der Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Dienstleistungen von Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind grundsätzlich ausgenommen.
Produktinformation, Navigation, Formulare, Identifizierung, Zahlung und Support müssen gemeinsam betrachtet werden.
Die Marktüberwachungsbehörde kann Dienstleistungen anlassbezogen und anhand von Stichproben kontrollieren.
Barrierefreiheit ist deshalb kein einmaliges Relaunch-Ticket. Neue Templates, Apps, Zahlungsarten, Kampagnen-Landingpages und Content-Änderungen können jederzeit neue Barrieren erzeugen.
Der erste Teil klärt, wer betroffen ist, welche Shopbereiche relevant sind und wie Teams einen ersten belastbaren Überblick erhalten.
Ein automatischer Test zeigt nur einen Teil der Barrieren. Für eine belastbare Umsetzung braucht es technische Prüfungen, manuelle Tests, klare Verantwortlichkeiten und realistische Zeitfenster.
Overlay-Tools können einzelne Bedienhilfen anbieten, erfüllen aber nach Aussage der Bundesfachstelle nicht automatisch die Verpflichtungen des BFSG. Auch ein automatischer Accessibility-Checker ersetzt keine manuelle Prüfung mit Tastatur, Screenreader und realistischen Nutzerpfaden.
Barrierefreiheit ist kein Plugin. Sie ist eine dauerhafte Qualitätsanforderung an den gesamten Shop.
Unser Geschäftsführer Kai Radanitsch – Informatiker und Mitglied der German UPA – ordnet Barrierefreiheit als Teil einer guten User Experience ein. Sie verbessert robuste Nutzerpfade und damit häufig auch die Conversion Rate. KI kann Prüfungen und Dokumentation unterstützen, ersetzt aber weder manuelle Tests noch fachliche Verantwortung.
Für eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls ist eine qualifizierte Rechtsberatung notwendig. Für die technische und organisatorische Umsetzung braucht Ihr Team dagegen vor allem Transparenz: Wo liegen die Barrieren, welche davon blockieren zentrale Customer Journeys und in welcher Reihenfolge werden sie behoben?
Autor & fachliche Einordnung
Kai Radanitsch verbindet Conversion-Rate-Optimierung, User Experience und KI zu belastbaren Entscheidungs- und Arbeitsmodellen für Digital Manager. Seine technische Perspektive hilft, Trends von tragfähigen Prozessen zu unterscheiden und Maßnahmen nach wirtschaftlicher Wirkung zu priorisieren.
Mitglied der German UPA – Usability Professionals
Mehr über die Expertise →BFSG-Audit für Online-Shops
Wir prüfen Ihren Shop, priorisieren relevante Barrieren und erstellen einen belastbaren Fahrplan für Design, Content und Entwicklung.